ERZBISTUM KÖLN
Franz Boehm, am 3. Oktober 1880 in Westpreußen geboren, entstammte einer Lehrerfamilie. Die Grundschuljahre verbrachte er bereits im Rheinland. Das Abitur legte er in Mönchengladbach ab. Nach den philosophischen und theologischen Studien in Bonn wurde er 1906 zum Priester für das Erzbistum Köln geweiht. An seinen drei Kaplansstellen im Ruhrgebiet konnte er sich auch um die Polenseelsorge kümmern, da er die polnische Sprache beherrschte. Die erste Pfarrstelle trat er 1917 in Düsseldorf-Gerresheim an.

Als Pfarrer Boehm 1923 nach [Troisdorf-]Sieglar wechselte, begann sein Martyrium. Aus der Gestapokarteiakte ging folgendes hervor: 1934 Strafverfahren, das aber eingestellt wurde; 1935 Verbot, Religionsunterricht zu erteilen; zugleich erste Ausweisung, die allerdings 1936 durch Amnestie aufgehoben wurde; 1937 zweite und endgültige Ausweisung.

In seiner Pfarrstelle in Monheim von 1938 bis 1944 sollte sich seine Zeugenschaft vollenden: 1938 Geldstrafe; 1941 Verwarnung wegen Gottesdienste in polnischer Sprache; 1942 Sicherungsgeld in Höhe von 3 000 RM wegen einer Christkönigspredigt; Ostern 1944 Predigt gegen NS-Propagandafilme; danach im Zuge der Gewitteraktion nach dem 20. Juli 1944 Verhaftung in der Kirche und Einweisung in das Konzentrationslager Dachau am 11. August 1944. Dort starb er am 13. Februar 1945 an den Folgen einer Gesichtsrose.

Der vorbildliche Priester und dem Wort Gottes gehorsame Pfarrer lebt im Erzbistum Köln weiter als ein Blutzeuge, der um Christi willen in den Tod gegangen ist. Besonders in Monheim steht er in hohem Ansehen.
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