Maternus

Maternus -
Kölns erster Bischof

Dokumente der Synode von Rom (313) und der Synode von Arles (314) erwähnen Maternus als Bischof in Köln. Da Maternus als Kölner Bischof genannt wurde, ist sicher: Es gab damals in Köln eine Kirche, eine verfasste und organisierte Christengemeinde.

Hohes Ansehen der frühen Kölner Kirche

Da Maternus auf der Kirchenversammlung in Rom eine Aufgabe als Richter wahrzunehmen hatte, ist anzunehmen, dass der Kölner Bischof damals in der Gesamtkirche ein Ansehen besaß, das über die germanischen Provinzen hinausreichte. 

Es kann sein, dass Maternus mit Kaiser Konstantin persönlich bekannt war; denn Kaiser Konstantin hatte sich auch in Köln aufgehalten. Unklar ist, ob Maternus ein Missionsbischof am Niederrhein gewesen ist.

Legendenhafte Überlieferungen

Weitere zuverlässige Informationen über Leben, Wirken und Tod von Maternus fehlen. 

Gemäß teils legendenhafter Überlieferung soll er zunächst Bischof von Trier gewesen sein, bevor er nach Köln kam. Dies wird von der Forschung aber weitgehend verworfen. Ebenso hat die Überlieferung von der Gründung des belgischen Bistums Tongeren durch Maternus wohl wenig mit der Realität zu tun.

Kein Kölner Maternus-Kult

Ein ausgeprägter Kult des ersten namentlich genannten Bischofs ist im Kölner Bistum merkwürdigerweise nie entstanden, ja man schien ihn zeitweise fast vergessen zu haben. Weder ist eine Grabstätte bekannt noch wird vor dem Hochmittelalter eine Verehrung als Heiliger greifbar. 

Nur zwei Kirchen im Erzbistum tragen heute den Namen des hl. Maternus: eine in der Kölner Südstadt und eine in Köln-Rodenkirchen. 

Das Erzbistum Köln hat den 11. September jeden Jahres als Festtag des hl. Maternus festgelegt.

Eines der ersten Bistümer Deutschlands

Durch die Erwähnung des Maternus gilt das Bistum Köln nach Trier als das am frühesten nachweisbare Bistum Deutschlands. Es kann 2013/14 auf eine 1.700-jährige Tradition zurückblicken, und auf Bischof Maternus folgten bis in die Gegenwart 93 Männer im Amt als Bischöfe oder Erzbischöfe (seit 794/95).