Der Elternrat besteht aus zwei gewählten Mitgliedern pro Gruppe. Der Elternrat hat die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem pädagogischen Personal und dem Träger der Einrichtung zu fördern. Der Elternrat arbeitet mit dem pädagogischen Personal und dem Träger vertrauensvoll zusammen.
Die Mitgliedschaft im Elternrat endet nach einem Jahr oder, wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht. In diesem Fall oder wenn ein Mitglied des Elternrats vor Ablauf der Wahlzeit aus anderen Gründen ausscheidet oder an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, tritt an seine Stelle das gewählte stellvertretende Mitglied.
Der Elternrat bildet gemeinsam mit Vertretern des Trägers, der Leitung der Einrichtung sowie mit dem mit der Gruppenleitung betrauten pädagogischen Personal den Rat der Tageseinrichtung.
Die Mitglieder des Rates der Einrichtung arbeiten im allseitigen Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung auf das engste zusammen.
Zu den Vertretern des Trägers gehört der Pfarrer oder die mit der Leitung der Pfarrgemeinde bzw. des Seelsorgebezirks betraute Person.
Der Rat der Tageseinrichtung übt seine Tätigkeit nach Ablauf der Amtsperiode bis zum Zusammentreten des neu gewählten Rates aus.
Nähere Informationen stehen in der Elterninformation „Für Ihr Kind die Katholische Kindertageseinrichtung“ der (Erz-)Bistümer und Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen.